Reisepass
Allgemein erforderlich, muss noch mindestens 30 Tage über den Aufenthalt hinaus gültig sein und mindestens zwei freie Seiten enthalten.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Kinderreisepass oder eigener Reisepass.
Österreicher: Eigener Reisepass.
Schweizer: Eigener Reisepass.
Türken: Eigener Reisepass.
Anmerkung: Alle Reisedokumente für Minderjährige sollten bei Reiseantritt mindestens zwei freie Seiten für Sichtvermerke haben. Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung:
Personen unter 18 Jahren müssen bei der Ein- und Ausreise ab dem 1. Oktober 2014 eine ungekürzte bzw. vollständige Geburtsurkunde im Original vorweisen, aus der beide Eltern hervorgehen. Ist die Geburtsurkunde nicht in englischer Sprache, benötigt man zusätzlich eine beglaubigte Übersetzung. Empfehlenswert ist eine internationale Geburtsurkunde, die im Original vorgelegt wird.
Minderjährige, die nur mit einem Elternteil reisen, benötigen außerdem eine Zustimmungserklärung (eidesstattliche Versicherung („affidavit“), Passkopie und Kontaktdaten des nicht anwesenden Elternteils) des anderen Elternteils oder eine Bescheinigung darüber, dass die Einverständniserklärung nicht erforderlich ist (gerichtlicher Beschluss über alleiniges Sorgerecht bzw. Sterbeurkunde).
Personen, die mit Minderjährigen reisen, welche nicht ihre eigenen Kinder sind, müssen eine Kopie der vollständigen Geburtsurkunde des Kindes, sowie eidesstattliche Versicherungen („affidavit“), Passkopien und die Kontaktdaten beider sorgeberechtigter Eltern bzw. des gesetzlichen Vertreters des Kindes vorlegen. Allein reisende Minderjährige benötigen über die Bescheinigung / Zustimmungserklärung hinaus die Kontaktdaten und eine Passkopie derjenigen Person, zu welcher der Minderjährige in Südafrika reist. Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich. Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für Urlaubs- oder Geschäftsreisen (nicht Studienreisen):
(a) EU-Länder und Schweiz: für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen ( [1] Ausnahmen: Visumpflicht besteht für Staatsangehörige von Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Rumänien und Slowenien);
(b) Polen, Slowakische Republik, Ungarn und Zypern: für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen; (c) Türkei: für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen. Transit
Visumpflichtige Reisende, die am selben Tag mit dem nächsten Anschluss weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum (nur in Johannesburg möglich). Der Reisepass muss auch hier noch mindestens zwei freie Seiten enthalten.
Achtung: Visumpflichtige Reisende, die über Südafrika nach Botswana, Lesotho, Mosambik, Namibia, Simbabwe oder Swasiland reisen wollen, benötigen (auch über Johannesburg) ein vorab besorgtes Transitvisum
Visaarten
Besuchervisum (auch für Geschäftsreisen), Studien- und Arbeitsvisum (als Langzeitvisum) und Transitvisum. Mit einem Besuchervisum darf man in Südafrika weder bezahlte noch unbezahlte Arbeit aufnehmen und auch nicht studieren.
Visagebühren Deutschland, Österreich Deutsche, Österreicher und Türken brauchen für touristische und geschäftliche Aufenthalte bis 90 bzw. 30 Tagen kein Visum. In allen anderen Fällen gelten die folgenden Gebühren: Besucher- und Transitvisum: 52 Euro. Studienerlaubnis (Aufenthaltsgenehmigung): 52 Euro. Arbeitserlaubnis (Aufenthaltsgenehmigung): 152 Euro. Einige Nationalitäten erhalten das Visum kostenlos. Nähere Auskünfte erteilt die zuständige Botschaft. Für Studien- und Arbeitserlaubnisse werden ggf. anfallende Telex-/Faxgebühren erhoben. Schweiz Schweizer und Türken brauchen für touristische und geschäftliche Aufenthalte kein Visum. Ab 90 bzw. 30 Tagen gelten für die einzelnen Aufenthaltszwecke die angegebenen Gebühren. Besucher- und Transitvisum: 85 CHF Studienerlaubnis (Aufenthaltsgenehmigung): 85 CHF. Arbeitserlaubnis (Aufenthaltsgenehmigung): 300 CHF. Einige Nationalitäten erhalten das Visum kostenlos. Nähere Auskünfte erteilt die zuständige Botschaft. Für Studien- und Arbeitserlaubnisse werden ggf. anfallende Telex-/Faxgebühren erhoben. Visagebühren ändern sich häufig, daher ist es ratsam, sich vor Antragstellung bei den zuständigen konsularischen Vertretungen zu erkundigen (s. Kontaktadressen). Antragstellung
Persönlich bei den Konsulaten bzw. bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Kontaktadressen). Studien- und Arbeitsvisa müssen im Heimatland vor Antritt der Reise nach Südafrika beantragt werden.
Antragstellung
Touristen- und Geschäftsvisum:
(a) 1 Antragsformular. (b) 1 Passfoto. (c) Reisepass, der noch mindestens 30 Tage über die geplante Ausreise hinaus gültig ist und mindestens zwei freie Seiten enthält. (d) Ggf. gültige, langfristige oder unbefristete Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. (e) Ggf. Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. (f) Rück- oder Weiterreiseticket. (g) Gebühr (bei Antragstellung in bar oder per Überweisung. In München auch per Verrechnungsscheck). (h) Ggf. Gelbfieberimpfbescheinigung nach Aufenthalt in Infektionsgebieten. (i) Nachweis einer Auslandsreisekrankenversicherung (auf Englisch). (j) Erklärung oder Dokumente, die den Zweck der Reise belegen. (k) Ggf. Firmenschreiben der eigenen Firma und Einladungsschreiben eines südafrikanischen Unternehmens (Geschäftsreisen) oder Einschreibungsnachweis an Universität. Transitvisum: (a) -(j) und (l) Visum für das Zielland. Der Antragstellung ist ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag (DIN A5) beizulegen. Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen vor der Abreise an die konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
Bearbeitungszeit
Besuchervisum: 5-10 Arbeitstage;
Studien- und Arbeitsgenehmigungen: reine Bearbeitungszeit i.d.R. 15 Arbeitstage. Es wird dennoch empfohlen, für Genehmigungen längere Bearbeitungszeiten einzuplanen. Ausreichende Geldmittel
Unter Umständen werden ein Nachweis über ausreichende Geldmittel, ein Beleg über den Zweck der Reise und Rück- bzw. Weiterreisetickets verlangt.
Impfungen
Gelbfieber-Impfschein, wenn der Reisende aus einem von der WHO ausgewiesenen Gelbfiebergebiet nach Südafrika einreist. Bei Transit durch ein Gelbfiebergebiet ist kein Gelbfieber-Impfschein erforderlich.
Weitere Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden Dokumente bei der Einreise
Hinweis: Staatsbürger aller Länder, visumpflichtig oder nicht, erhalten an der Grenze eine Einreiseerlaubnis (visitor's permit), sofern sie die folgenden Dokumente vorlegen können: Reisepass, ggf. Visum, Unterlagen, die den Zweck und die Dauer des Aufenthalts bestätigen, gültiges Rück- oder Weiterreiseticket, ausreichende Geldmittel und ggf. eine Gelbfieberimpfbescheinigung. Ein Visum ist keine Garantie für eine Einreiseerlaubnis. Für Personen mit Vorstrafen gelten Sonderregelungen. Einzelheiten von den konsularischen Vertretungen (s. Kontaktadressen).
Erforderliche Impfungen: Gelbfieberimpfbescheinigung, wenn der Reisende aus einem von der WHO ausgewiesenen Gelbfiebergebiet nach Südafrika einreist. Bei Transit durch ein Gelbfiebergebiet ist kein Gelbfieber-Impfschein erforderlich.
Bei der Einreise aus Sambia ist derzeit eine Gelbfieberimpfbescheinigung vorgeschrieben. Dies gilt in diesem Falle auch für Transitpassagiere.
Verlängerung des Aufenthalts
Reisende, die ihren visumfreien Aufenthalt verlängern wollen, müssen mindestens einen Monat vor Ablauf der in den Reisepass eingestempelten Frist eine gebührenpflichtige Verlängerung beim Department of Home Affairs (Internet: www.home-affairs.gov.za) beantragen. Dazu werden u. a. ein Rück- oder Weiterreiseticket, ein Krankenversicherungsnachweis und ausreichende Geldmittel benötigt.
Einreise mit Haustieren
Für alle Tiere muss vor der Abreise eine Einfuhr- oder Transitgenehmigung beim Director Veterinary Services (Private Bag X138, Pretoria) beantragt werden, die am Tag der Einreise gültig ist. Für jedes Haustier wird zusätzlich ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bestätigt, dass das Tier aus einem Ort kommt, um den es in einem Radius von 25 km in den letzten 6 Monaten keinen Tollwutfall gab und, dass der Hund/die Katze maximal 3 Jahre (für Katzen 1 Jahr) und mindestens 2 Monate vor der Einreise gegen Tollwut geimpft worden ist. Haustiere müssen mit einem implantierten Mikrochip versehen sein.
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